
Gerade bei kostenintensiveren Lift Modellen, wie einem Plattformlift, sollte auf Zuschüsse nicht verzichtet werden. Denn Krankenkassen und Pflegeversicherungen bieten, abhängig vom Pflegegrad, unterschiedliche Zuschussmöglichkeiten an. Wir beraten Sie genaustens, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Anträge Sie einreichen müssen, um vom Zuschuss zu profitieren.
Der Pflegekostenzuschuss auf einen Blick:
- Vorliegen eines Pfleggrads ist Voraussetzung für den Zuschuss
- zur Beantragung eines Pflegegrads wendet man sich an die Krankenkasse
- Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Person möglich
- bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt können Zuschüsse beantragen
- Antrag auf Zuschüsse sollte unbedingt VOR dem Einbau des Lifts gestellt werden
- unsere Experten unterstützen gerne bei der Beantragung
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