
Es gibt zusätzlich noch die Förderungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Diese bietet durch das „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“-Programm die Möglichkeiten der Bezuschussung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Dort können Gelder beantragt werden, die dann direkt für den altersgerechten Umbau in den eigenen vier Wänden eingesetzt werden.
Die KfW-Förderung auf einen Blick:
- Beantragung muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen
- Antrag wird direkt an die KfW gestellt
- die Zuschüsse sind auch ohne Pflegegrad erhältlich
- kann von Eigentümern, Mietern und Vermietern beantragt werden
- Förderung von altersgerechtem Umbau bis 5.000 Euro pro Wohneinheit
- auch zinsgünstige Darlehen für den Liftkauf möglich
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