
Für gerade Treppenlifte gibt es die Möglichkeit eines Krankenkassen- bzw. Pflegeversicherungs-Zuschusses. Dieser muss individuell beantragt werden und gibt eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Lifts. Dabei ist der Pflegegrad eine wichtige Einstufungs- und Entscheidungsgröße. Diese entscheidet sowohl über die Möglichkeit als auch über die Höhe der Zuschüsse.
Der Pflegekostenzuschuss auf einen Blick:
- Vorliegen eines Pfleggrads ist Voraussetzung für den Zuschuss
- zur Beantragung eines Pflegegrads wendet man sich an die Krankenkasse
- Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Person möglich
- bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt können Zuschüsse beantragen
- Antrag auf Zuschüsse sollte unbedingt VOR dem Einbau des Treppenlifts gestellt werden
- unsere Experten unterstützen gerne bei der Beantragung
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