
Krankenkassen und Pflegeversicherungen geben häufig Zuschüsse für Aussenlifte. Dazu müssen Sie diese Zuschüsse individuell beantragen. Sehr entscheidend für die Höhe und die Machbarkeit Ihres Zuschusses wird Ihr Pflegegrad sein. Dieser entscheidet am Ende nämlich über alles und wird als Kerngröße von den Krankenkassen und Pflegeversicherungen herangezogen.
Der Pflegekostenzuschuss auf einen Blick:
- Vorliegen eines Pfleggrads ist Voraussetzung für den Zuschuss
- zur Beantragung eines Pflegegrads wendet man sich an die Krankenkasse
- Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Person möglich
- bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt können Zuschüsse beantragen
- Antrag auf Zuschüsse sollte unbedingt VOR dem Einbau des Lifts gestellt werden
- unsere Experten unterstützen gerne bei der Beantragung
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