
Der Pflegegrad
die wichtigste Voraussetzung für den Pflegekostenzuschuss
Bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses ist der Pflegegrad die wichtigste Bezugsgröße. Diese entscheidet letztendlich, ob Sie eine Förderung erhalten und in welcher Höhe diese ausfällt. Sollten Sie alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch den Pflegekostenzuschuss Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Person erhalten.
Gut zu wissen ist, dass dieser Betrag relativ einfach vervierfacht werden kann. Denn, wenn sich vier Bewohner zusammentun, welche alle bewegungseingeschränkt sind, ist eine Gesamtsumme zur Förderung für Liftsysteme von ganzen 16.000 Euro möglich.
Außerdem sollten Sie wissen, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung haben. Die Kassen und Versicherungen entscheiden in Abhängigkeit von deren finanzieller Lage sowie weiteren Bedingungen. Trotzdem werden diese Zuschüsse, nach unseren Erfahrungen, fast immer bewilligt. Zudem können Sie sowohl beim Kauf als auch bei der Miete eines Liftsystems auf die Förderungssummen zurückgreifen.
Die Antragstellung ist einfach und formlos möglich
Sollten Sie aktuell noch keine Pflegeleistungen erhalten, dann können Sie einfach einen kurzen sowie formlosen Antrag stellen. Als Antwort erhalten Sie ein Formular, welches Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Ihre Lift Experten helfen Ihnen gerne und jederzeit bei der Antragstellung und dem Ausfüllen des Formulars. Kontaktieren Sie uns einfach und wir stehen an Ihrer Seite.
Der Pflegekostenzuschuss auf einen Blick:
- Vorliegen eines Pflegegrads ist Voraussetzung für den Zuschuss
- zur Beantragung eines Pflegegrads wendet man sich an die Krankenkasse
- Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Person möglich
- bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt können Zuschüsse beantragen
- Antrag auf Zuschüsse sollte unbedingt VOR dem Einbau des Lifts gestellt werden
- unsere Experten unterstützen gerne bei der Beantragung

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