
Die alternative Unterstützung beim barrierefreien Umbau
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz die KfW, bietet eine sehr interessante Zuschussmöglichkeit. Seit dem Oktober des Jahres 2014 können Sie von Geldern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) profitieren. Im Rahmen des „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“-Programms werden speziell für diese Zwecke Gelder bereitgestellt.
Daher kann wirklich jeder, der in seinem Wohnraum Barrieren reduzieren will, den Zuschuss der KfW beantragen und damit seinen Umbau finanzieren. Sowohl private Immobilieneigentümer ebenso wie Mieter und Wohnungsgenossenschaften, die eine altersgerechte Wohnsituation herstellen wollen, können die Förderung beantragen. Zudem sind Ersterwerber einer altersgerecht umgebauten Immobilie förderberechtigt.
Den jeweiligen Antrag sollte man in jedem Fall vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen einreichen. Der Adressat ist die KfW ganz direkt und pro Wohneinheit werden 10 Prozent (bis zu 5.000 Euro) der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Damit ist die KfW-Förderung vor allem für die Menschen attraktiv, die keinen Zuschuss der Pflegeversicherung bekommen, da kein Pflegegrad vorgewiesen werden kann.
Die KfW-Förderung auf einen Blick:
- Beantragung muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen
- Antrag wird direkt an die KfW gestellt
- die Zuschüsse sind auch ohne Pflegegrad erhältlich
- kann von Eigentümern, Mietern und Vermietern beantragt werden
- Förderung von altersgerechtem Umbau bis 5.000 Euro pro Wohneinheit
- auch zinsgünstige Darlehen für den Treppenliftkauf möglich

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